Handwerkskammer Bremen
Als Gerichtsgutachter und Privatgutachter: Öffentlich Bestellt und Vereidigt
Als Gerichtsgutachter und Privatgutachter: Öffentlich Bestellt und Vereidigt
Überprüfung der Qualifikation und Berufserfahrung und Aufnahme in den Bundesverband
Einhaltung von standesgemäßen Qualitätsnormen nach den Vorgaben und Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands.